Grundgesetzänderung vor den Wahlen
Die Bundesregierung beabsichtigt, vor den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 eine Änderung des Grundgesetzes einzuführen. Ziel ist es, hochverschuldete Städte und Gemeinden von ihren Kreditverpflichtungen zu entlasten.
Referentenentwurf und Fristen
Ein Entwurf, der dem WESER-KURIER vorliegt, wurde am Montag an die Finanzministerien der Bundesländer sowie an die kommunalen Spitzenverbände übermittelt. Diese haben bis zum 22. Januar Zeit, ihre Stellungnahmen zu der geplanten Gesetzesänderung abzugeben. Der Entwurf soll Anfang Februar im Bundestag vorgestellt werden.
Potenzielle Vorteile für betroffene Städte
Von der Altschuldenregelung könnten insbesondere Bremen, Bremerhaven sowie strukturschwache Städte im Ruhrgebiet und anderen Regionen Deutschlands profitieren. Die Rückzahlung von Kassen- oder Liquiditätskrediten schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen erheblich ein. Insgesamt belaufen sich die Schulden der Städte und Gemeinden auf etwa 31 Milliarden Euro.
Finanzierungsmodell des Bundes
Nach den Plänen des Finanzministeriums sollen zunächst die Bundesländer die Zahlungsverpflichtungen der Städte übernehmen. Der Bund würde sich dann einmalig mit bis zu 50 Prozent an Kassenkrediten beteiligen, die vor Ende 2023 aufgenommen wurden.
Reaktionen aus der Politik
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) äußerte sich positiv zu dem Vorschlag des Bundes für die kommunalen Altschulden und bezeichnete ihn als einen wichtigen Schritt.

