BM Buschmann und die Grundrechte von Trennungseltern

Wirtschaftsnews1 Jahr ago2293 min

Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum Thema „Gewalt und Familienrecht“ steht in der Kritik. Gerd Riedmeier, Vorsitzender des Forums Soziale Inklusion e.V. (FSI), äußert Bedenken, dass der Entwurf nicht zielführend sei und die Grundrechte von Eltern und Kindern erheblich einschränke.

Schutz von Gewalt betroffenen Eltern

Obwohl BM Buschmann (FDP) den Schutz von gewaltbetroffenen Eltern und ihren Kindern betont, befürchten mehrere Verbände, dass der Entwurf gegen die verfassungsmäßig garantierte Unschuldsvermutung verstößt. Zukünftig sollen bereits Behauptungen von Gewalt ausreichen, um den Kontakt zwischen getrennten Eltern und ihren Kindern einzuschränken.

Folgen des Entwurfs

Gerichte könnten durch Umgangsbeschränkungen, Umgangsausschlüsse und den Entzug des Sorgerechts reagieren. Dies würde zu einer rechtlichen Benachteiligung des nicht beschuldigten Elternteils führen, der unter Umständen den Wohnort der Kinder nicht kennt und sich gegen Vorwürfe nicht wehren kann.

Vorhandene rechtliche Schutzmechanismen

Das bestehende Gewaltschutzgesetz (GewSchG) aus dem Jahr 2001 bietet bereits einen wirksamen Schutz für Gewaltbetroffene. Es ist geschlechtsneutral und definiert den Gewaltbegriff klar. Der Entwurf des BMJ hingegen stützt sich auf die umstrittene Istanbul-Konvention, die sich ausschließlich auf Gewalt gegen Frauen und Kinder konzentriert und Männer als Opfer nicht berücksichtigt.

Kritik an der Vorgehensweise des BMJ

Die fehlenden Sanktionen gegen Falschbeschuldigungen im Entwurf werfen Fragen zur Seriosität der Arbeit des BMJ auf. Es ist bekannt, dass in Familienverfahren häufig versucht wird, durch Falschbeschuldigungen prozesstaktische Vorteile zu erlangen. Die enge Verbindung des BMJ zu Lobbyverbänden, die vorwiegend die Interessen von Frauen und Alleinerziehenden vertreten, wird als problematisch angesehen.

Fazit

Insgesamt wird die aktuelle Entwicklung als großes Defizit für die legitimen Rechte der Eltern in zweiten Haushalten und deren Kinder wahrgenommen. Die Diskussion um den Referentenentwurf bleibt angespannt und erfordert eine differenzierte Betrachtung der Interessen aller Beteiligten.

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