Hintergrund des Antrags
Die Z-IMG Zachert Ingenieurtechnik und Maschinenbau GmbH hat heute beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Der Grund für diesen Schritt ist der angekündigte Rücktritt der Verkäuferseite von einem im Dezember 2024 geschlossenen Asset Deal. Dieser Rücktritt hat die vertragliche Basis für den geplanten Neustart des Unternehmens zum 1. April 2025 aufgehoben.
Traditionsbetrieb mit Potenzial
Die ehemalige IMG war über viele Jahre ein bedeutender Industriestandort in Rostock und wurde international im Bereich des Anlagen- und Automatisierungsbaus für den Schiffbau geschätzt. Der Kauf durch Investor Olaf Zachert fand in einem dynamischen Marktumfeld statt, in dem die globale Schiffbauindustrie seit 2025 eine spürbare Belebung erlebte, bedingt durch Modernisierungsprogramme und eine wachsende Nachfrage nach speziellen technologischen Lösungen. Unter stabilen Rahmenbedingungen hätte Z-IMG in diesem Markt gute Chancen auf eine nachhaltige Weiterführung gehabt.
Probleme mit wirtschaftlichen Zusagen
Die Entscheidung zum Kauf basierte auf umfangreichen Informationen der Verkäuferseite, die zunächst eine Projektpipeline von rund 380 Millionen Euro angab. Diese Zahl wurde jedoch während der Vorbereitungen auf etwa 45 Millionen Euro reduziert, wobei kurz vor dem Vollzug der Übernahme mehrere potenzielle Aufträge seitens der Verkäuferseite bestätigt wurden. Diese Aussichten schienen einen Neustart unter den gegebenen Marktbedingungen realistisch zu machen.
Unzureichende Auftragslage
Nach der Übernahme am 1. April 2025 stellte sich jedoch heraus, dass die in Aussicht gestellten Aufträge nicht umsetzbar waren und es nicht gelang, neue Kunden zu akquirieren. Zudem erwiesen sich die erworbenen Vermögenswerte als unvollständig. Um diese Diskrepanzen zu klären, legte Z-IMG im September 2025 eine Ergänzungsvereinbarung vor, die Anfang Oktober übermittelt wurde. Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden.
Finanzierungsprobleme
Die Unsicherheit über Vertragsinhalte, Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten hinderte das Unternehmen daran, langfristige Geschäftsentscheidungen zu treffen, insbesondere gegenüber Werften, die auf langfristige Zusagen angewiesen sind. Externe Investoren waren grundsätzlich bereit, die benötigten Mittel bereitzustellen, um ausstehende Löhne zu begleichen. Eine klare vertragliche und rechtliche Situation war jedoch Voraussetzung dafür. Aufgrund der monatelangen Unklarheiten zu geistigem Eigentum, Vermögenszuordnung und Haftungsstruktur war eine rechtssichere Kapitalaufnahme nicht möglich.
Ausblick
Trotz mehrfacher Angebote zur Klärung der Situation, auch in Gesprächen mit der Verkäuferseite und dem Gläubigerausschuss, blieb eine Lösung aus. Der Rücktritt der Verkäuferseite verdeutlicht, dass keine tragfähige Grundlage für die Fortführung des Unternehmens mehr besteht.

