Einführung elektronischer Präsenzbeurkundung
Aktuelle Gesetzesinitiativen in Berlin fördern die Digitalisierung des Notariats erheblich. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Möglichkeit, notarielle Urkunden direkt während des Beurkundungstermins elektronisch zu erstellen und zu signieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Urkundenverfassung zu modernisieren und zu vereinfachen.
Effiziente Abwicklung von Immobiliengeschäften
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reformen betrifft Immobiliengeschäfte. Der geplante digitale Datenaustausch zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden soll den bisherigen postalischen Austausch ersetzen. Dies verspricht eine schnellere Abwicklung von Verfahren und eine Entlastung der beteiligten Institutionen, während gleichzeitig die Sicherheit der Prozesse gewahrt bleibt.
Gesetzesentwurf zur Digitalisierung
Vor kurzem hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung verabschiedet. Künftig können Urkunden im Notariat auch in digitaler Form erstellt werden. Vertragsbeteiligte haben die Möglichkeit, die Urkunde beispielsweise über Unterschriftenpads zu signieren. Diese Neuerung soll die bisherigen papiergebundenen Verfahren ablösen.
Vollzug von Immobilienverträgen
Zusätzlich wurde ein Referentenentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen vorgestellt. Dieser sieht vor, dass Grundstückskaufverträge vollständig digital abgewickelt werden können. Anzeigen, Anträge und Genehmigungen sollen nach der Beurkundung digital zwischen den Notarbüros, Gerichten und Behörden übermittelt werden.
Ressourcenschonende digitale Urkunden
Die Einführung elektronischer Urkunden ermöglicht es, Medienbrüche zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Notare Urkunden künftig vollständig digital im Büro erstellen. Durch diese Vorgehensweise entfällt das Ausdrucken und spätere Einscannen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Unterstützung durch die Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer wird den Notaren eine Signaturanwendung zur Verfügung stellen, um die digitale Urkundenerstellung zu unterstützen. Die Übertragung von Aufgaben auf die Bundesnotarkammer gewährleistet die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten wie Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität.
Fazit
Die aktuellen Reformen zur Digitalisierung des Notariats stellen bedeutende Fortschritte dar. Sie zielen darauf ab, die Effizienz und Sicherheit in der Notariatsarbeit zu erhöhen und die Abläufe für alle Beteiligten zu erleichtern.