Einführung zur Trennung
Die Idee, das Gebäudeenergiegesetz in zwei separate Gesetze für Gebäudemodernisierung und Neubau zu unterteilen, wird als sinnvoll erachtet. Diese Trennung könnte die Innovationskraft im Bereich der energetischen Sanierung und des Neubaus fördern.
Stellungnahme des BuVEG
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG), äußerte sich positiv zu den Plänen der Bundesregierung, ein neues Gesetz zur Gebäudemodernisierung zu schaffen. Er betont, dass eine solche Aufspaltung den Weg für innovative Lösungen ebnen könnte, die Heizungen, Gebäudehüllen und technische Systeme harmonisch miteinander verbinden.
Vorteile der Trennung
Hinrichs weist darauf hin, dass nicht alle Gebäude sofort eine neue Heizungsanlage benötigen. Oftmals sind andere Maßnahmen, wie der Austausch von Fenstern, vorrangig. Die Vielfalt des Bestands erfordert individuelle Lösungen, weshalb eine gleichwertige Förderung von Heizung, Gebäudehülle und Technik sinnvoll wäre.
Gebäudemodernisierungsgesetz
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz könnte alternative, technologieoffene Maßnahmen zur energetischen Sanierung umfassen. Beispiele hierfür sind Wärmerückgewinnung, Lüftungssysteme, Dämmungen und der Austausch von Fenstern. Diese Maßnahmen könnten in einer sinnvollen Kombination zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen.
Neubauenergiegesetz
Für das Neubauenergiegesetz wird angestrebt, den zukünftigen EU-Nullemissionshausstandard technologieoffen zu definieren. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit sollten an die jeweiligen Gebäudetypen angepasst werden, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Beispielsweise könnten Einfamilienhäuser mit einer einfachen Bauteiltabelle die erforderlichen Emissionswerte nachweisen.
Regelungen für Nichtwohngebäude
Die rund zwei Millionen Nichtwohngebäude sollten ebenfalls gesondert betrachtet werden. Hier ist eine differenzierte Betrachtung der energetischen Maßnahmen notwendig, da die Sanierung eines Bürogebäudes nicht mit der einer Produktionshalle vergleichbar ist.
Umsetzung der EU-Richtlinie
Eine Neuorganisation der Gebäudeenergie in Deutschland könnte zudem notwendig sein, um die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) fristgerecht bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen.
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