Erbschaft und Finanzamt

Wirtschaftsnews5 Tagen ago203 min

Pflicht zur Meldung

Eine Erbschaft, sei es ein Haus, Geld oder Schmuck, bringt nicht nur Freude, sondern auch Verpflichtungen mit sich. Erben sind verpflichtet, das Finanzamt über ihren Vermögensübergang zu informieren. Dies gilt für jede Art von Erbschaft und Vermächtnis, da möglicherweise Erbschaftsteuern anfallen. Wer diese Meldung versäumt, könnte mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen.

Was ist zu beachten?

Erben müssen ihr zuständiges Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbes informieren. Hierfür ist ein formloses, aber detailliertes Schreiben erforderlich. In diesem Schreiben sollten folgende Informationen enthalten sein:

  • Name, Anschrift und Beruf des Erblassers sowie des Erben
  • Datum und Ort des Todes
  • Art, Umfang und Wert des Erbes
  • Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben

Die Meldung kann entweder elektronisch über ELSTER oder in schriftlicher Form eingereicht werden. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers, wobei nicht jedes Finanzamt eine spezielle Erbschaftsteuerstelle hat.

Erbschaftsteuererklärung

Nach Eingang der Meldung prüft das Finanzamt, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist. Diese Erklärung wird notwendig, wenn Vermögenswerte wie Immobilien oder Bankguthaben übertragen werden.

Freibeträge

Nicht jede Erbschaft ist steuerpflichtig, da es Freibeträge gibt, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Kinder dürfen von ihren Eltern bis zu 400.000 Euro und Enkel von ihren Großeltern bis zu 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Wichtigkeit der Meldung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Meldepflicht auch dann besteht, wenn die Erbschaft unter den steuerfreien Freibeträgen liegt. Die Freibeträge befreien zwar von der Steuerpflicht, jedoch nicht von der Pflicht zur Meldung beim Finanzamt.

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