Aktuelle Situation
Deutschland hat weiterhin Schwierigkeiten, den Schutz von Frauen vor Gewalt zu gewährleisten. Der jüngste Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, der im Oktober 2025 von der Bundesregierung vorgelegt wurde, verdeutlicht, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden. Trotz bestehender Gesetze, Beratungsstellen und Förderprogramme mangelt es an ausreichend Schutzräumen und finanzieller Unterstützung für Präventionsmaßnahmen.
Verpflichtungen der Istanbul-Konvention
Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 hat Deutschland sich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Der Bericht der Expertengruppe GREVIO zeigt jedoch, dass Deutschland wesentliche Anforderungen des völkerrechtlichen Vertrages nicht erfüllt. Eine im Februar 2025 eingerichtete Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist bislang nicht in der Lage, eine umfassende ressortübergreifende Steuerung zu gewährleisten.
Fehlende Infrastruktur
Es mangelt an einem flächendeckenden Schutzangebot sowie an einer soliden Datengrundlage. Zudem existiert keine funktionierende Präventionsarchitektur, die im Übereinkommen gefordert wird. Laut Susanne von Bassewitz, Advocacy Beauftragte der Union deutscher Zonta Clubs, ist es entscheidend, Gewalt gegen Frauen präventiv zu bekämpfen. Statt koordinierter Maßnahmen gibt es jedoch nur einen unzureichenden Flickenteppich an Initiativen.
Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität
Die Defizite zeigen sich auch bei der Umsetzung des neuen Gewalthilfegesetzes. Der darin verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt erst 2032 in Kraft und gilt nicht für alle Frauen. Insbesondere Frauen mit Behinderungen und Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus haben weiterhin eingeschränkten Zugang zu Hilfsangeboten. Die Kluft zwischen den formulierten Ansprüchen und der Realität wächst, was schwerwiegende Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft hat.
Dringender Handlungsbedarf
Laut Frauenhauskoordinierung e. V. fehlen deutschlandweit über 14.000 Schutzplätze, insbesondere in ländlichen Gebieten. Antje Buch, Präsidentin der Union deutscher Zonta Clubs, betont, dass Deutschland sich nicht länger mit halben Lösungen zufriedengeben darf. Gewalt gegen Frauen gefährdet nicht nur individuelle Leben, sondern auch die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der demokratischen Stabilität. Es ist dringend notwendig, entschlossen zu handeln.

