Erleichterung der Anerkennung
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Vereinfachung der Berufsanerkennung für ausländische Apothekerinnen und Apotheker positiv aufgenommen. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen zu beschleunigen.
Fachkräftemangel im Gesundheitswesen
Laut BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann sind Apothekerinnen und Apotheker hochqualifizierte Fachkräfte, die dringend im deutschen Gesundheitswesen benötigt werden. Schätzungen zufolge könnte bis Ende 2033 ein Mangel von mehr als 7.000 Apothekerinnen und Apothekern in Deutschland entstehen. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang für ausländische Fachkräfte zu erleichtern.
Weniger bürokratischer Aufwand
Durch den neuen Gesetzentwurf wird die Gleichwertigkeitsprüfung der pharmazeutischen Ausbildung für Antragstellende aus Drittstaaten möglicherweise entfallen. Dies bedeutet, dass Abschlüsse nicht mehr durch aufwendige Einzelprüfungen bewertet werden müssen, um deren Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung festzustellen. Stattdessen können die Antragstellenden direkt in die Kenntnisprüfung einsteigen, die ihre Fachkenntnisse überprüft.
Regelungen für den EWR und die Schweiz
Für Abschlüsse aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz gelten diese neuen Bestimmungen nicht, da diese Länder bereits auf Grundlage einer EU-Richtlinie gegenseitig anerkannt werden.
Sprachkenntnisse als Voraussetzung
Um die deutsche Approbation zu erhalten, müssen nicht-deutschsprachige Apothekerinnen und Apotheker zudem eine Fachsprachenprüfung ablegen, um ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
Zusammenfassung
Die geplanten Änderungen zur Berufsanerkennung ausländischer Apothekerinnen und Apotheker zielen darauf ab, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung auf hohem Niveau zu halten.