Attraktivität des Hessen-Mikrodarlehens erhöht

Wirtschaftsnews1 Jahr ago2843 min

Unterstützung für Existenzgründer und junge Unternehmen

Um Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen in Hessen bei der Finanzierung ihrer Projekte zu unterstützen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Bedingungen für das Hessen-Mikrodarlehen verbessert. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Antragsprozess zu erleichtern und die Bedingungen für das unbesicherte Direktdarlehen zu optimieren.

Vereinfachungen im Antragsprozess

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori betont, dass die Landesregierung die Förderprozesse vereinfachen und die Bedingungen verbessern möchte. Zu den vorgenommenen Änderungen gehören unter anderem:

  • Erweiterung der tilgungsfreien Zeit von neun auf zwölf Monate
  • Abschaffung der Bereitstellungsprovision von derzeit 3,00 % p.a.
  • Förderung des dauerhaften Nebenerwerbs
  • Ersetzung von Verwendungsnachweisen durch Verwendungsbestätigungen oder Fortführungsbestätigungen
  • Erleichterung der Prüfung von Nachförderungsanträgen
  • Förderfähigkeit für finanziell beteiligte Antragstellende sowie für unternehmerisch handelnde Antragstellende

Hohe Nachfrage nach dem Hessen-Mikrodarlehen

Das Hessen-Mikrodarlehen wurde 2013 speziell für Existenzgründungen und junge Unternehmen ins Leben gerufen. Bis heute wurden 894 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 21,6 Millionen Euro gefördert. Die Zusage-Quote liegt bei etwa 72 Prozent, wobei das durchschnittliche Bewilligungsvolumen im gesamten Programmzeitraum bei 24.000 Euro lag. Im Jahr 2024 betrug es bereits über 30.000 Euro, was zeigt, dass auch kleinere Beträge einer vielversprechenden Geschäftsidee zum Erfolg verhelfen können.

Vielfältige Zielgruppe

Das Hessen-Mikrodarlehen wird von einer breiten Palette an Kunden in Anspruch genommen, darunter technologisch orientierte Hochschulabsolventen, kleine Handwerksbetriebe und Gastronomen. Bei der Antragstellung stehen die Geschäftsidee und ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit im Vordergrund. Die WIBank bietet das Darlehen im Auftrag des Landes über verschiedene Kooperationspartner, wie Handwerks- und Industrie- und Handelskammern sowie regionale Wirtschaftsförderer, an. Die Darlehenshöhe variiert zwischen 3.000 und 35.000 Euro und stellt einen wesentlichen Bestandteil der hessischen Gründungsförderung dar.

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