Gericht in Chattogram verweigert Kaution

Wirtschaftsnews11 Monaten ago1803 min

Entscheidung des Gerichts

Ein Gericht in Chattogram hat die Kaution für Chinmoy Krishna Das, den ehemaligen ISKCON-Leiter, abgelehnt. Diese Entscheidung fiel nach einer Anhörung, die unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

Details zur Anhörung

Laut dem Metropolitan Public Prosecutor Advocate Mofizur Haque Bhuiyan dauerte die Anhörung 30 Minuten, in denen beide Seiten ihre Argumente vorbrachten. Zuvor hatten sich 11 Anwälte des Obersten Gerichts auf die Kautionsanhörung von Chinmoy Krishna Das vorbereitet.

Vertretung durch Anwälte

Der Anwalt Apurba Kumar Bhattacharjee erklärte, dass sie unter dem Banner der Ainjibi Oikya Parishad nach Chattogram gekommen seien, um für die Kaution von Chinmoy zu plädieren. Er betonte, dass er bereits die Vollmacht von Chinmoy erhalten habe und sowohl Mitglied des Obersten Gerichts als auch der Anwaltskammer von Chattogram sei.

Hintergrund der Anklage

Die Unruhen in Bangladesch sind auf Anklagen wegen Hochverrats zurückzuführen, die gegen Chinmoy Krishna Das erhoben wurden. Ihm wird vorgeworfen, am 25. Oktober eine Safranflagge über der Nationalflagge von Bangladesch in Chittagong gehisst zu haben. Seine Festnahme am 25. November führte zu Protesten, die am 27. November in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen seinen Anhängern und den Sicherheitskräften mündeten, bei denen ein Anwalt ums Leben kam.

Reaktionen auf die Gewalt

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten hat Besorgnis über die zunehmende Gewalt und extremistische Rhetorik in Bangladesch geäußert. Die Situation eskalierte weiter mit zusätzlichen Festnahmen. Laut ISKCON Kolkata wurden zwei Mönche, Adipurush Shyam Das und Ranganath Das Brahmachari, am 29. November festgenommen, nachdem sie Chinmoy Krishna Das im Gewahrsam besucht hatten.

Vandalismus während der Unruhen

Der Vizepräsident der Organisation, Radha Raman, berichtete, dass Randalierer während der Unruhen ein ISKCON-Zentrum in Bangladesch verwüstet hätten.

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