Ängste um die Patientenversorgung
Die Bundesapothekerkammer äußert Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen der Bundesregierung zur Notfallversorgung. Diese Veränderungen könnten die Patientenversorgung während der Notdienstzeiten und an Wochenenden gefährden. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, betont, dass pro Notdienst rund 1.000 Apotheken etwa 20.000 Menschen versorgen. Er warnt davor, dass die Schaffung neuer Parallelstrukturen den bestehenden Notdienst schwächen könnte.
Geplante Gesetzesänderungen
Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) sieht die Einführung von Parallelstrukturen in der Nähe von Notfallzentren vor. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht. Hoffmann begrüßt die Bemühungen, die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Notdienst zu verbessern, um Fehl- und Doppelnutzungen zu vermeiden. Dennoch kritisiert er, dass der Entwurf nicht ausreichend auf die speziellen Anforderungen der Arzneimittelversorgung in Notfällen eingeht.
Finanzierung und Auswirkungen auf den Notdienst
Ein zentraler Punkt der Kritik ist die geplante Finanzierung der Parallelstrukturen über den Nacht- und Notdienstfonds der Apotheken. Hoffmann lehnt dies ab, da es die finanziellen Mittel für den flächendeckenden Notdienst der Apotheken verringern würde. Zudem könnte die Schaffung solcher Strukturen dazu führen, dass weniger Patienten die anderen Notdienstapotheken aufsuchen, was das bestehende System schwächen und die vorhandenen Versorgungsstrukturen gefährden könnte.
Aktuelle Notdienstversorgung
Im Jahr 2024 haben die Apotheken vor Ort insgesamt etwa 380.000 Notdienste geleistet. Alle Apotheken sind verpflichtet, im Rahmen der Dienstbereitschaft zu agieren. Die zuständige Apothekerkammer weist den Apotheken zu, welche Einrichtung nachts oder an Sonn- und Feiertagen den Notdienst übernimmt. In der Regel suchen die meisten Patienten die Notdienstapotheke ohne vorherigen Arztkontakt auf.

