Juristische Aufarbeitung nach 80 Jahren
Gut 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges neigt sich die juristische Aufarbeitung von Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus dem Ende zu. Thomas Will, der Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen, äußerte in einem Interview, dass die Behörde weiterhin Verdächtige finde, jedoch in der Schlussphase der Verfolgung angekommen sei.
Alter der möglichen Täter
Die noch lebenden Täter wären heute etwa 100 Jahre alt, was die Möglichkeiten zur Aufspürung erheblich einschränkt. Derzeit führt die Behörde aus Ludwigsburg keine konkreten Vorermittlungsverfahren durch, was sich jedoch schnell ändern könnte, so Will.
Konzentrationslager und mögliche Täter
Die Zentrale Stelle hat Daten zu Personen, die möglicherweise noch nicht identifiziert wurden, insbesondere in Bezug auf Konzentrationslager wie Auschwitz, wo Tausende von möglichen Tätern oder deren Gehilfen tätig waren. Will erklärte, dass theoretisch, wenn diese Personen gefunden werden, schnell zahlreiche neue Verfahren eröffnet werden könnten.
Aktuelle Anklagen und Verfahren
Aktuell gibt es bundesweit nur eine offene Anklage. Ein älterer Mann wird beschuldigt, in 3322 Fällen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Sachsenhausen geleistet zu haben. Das Landgericht Hanau hat ihn aufgrund eines Gutachtens für nicht verhandlungsfähig erklärt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Entscheidung zur Nichtzulassung verworfen, und Nachprüfungen sind im Gange.
Verfahren eingestellt
In einem weiteren Fall in Berlin, der einen ehemaligen Wächter eines Strafgefangenenlagers betrifft, wird es jedoch zu keinem Prozess mehr kommen, da der Beschuldigte Ende des vergangenen Jahres verstorben ist. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.