BGH-Urteil zu Baukrediten

Wirtschaftsnews1 Monat ago413 min

Verbraucherrechte gestärkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung den Verbrauchern mehr Rechte bei Baukrediten eingeräumt. Unter bestimmten Bedingungen können Kreditnehmer ihre Baukredite vorzeitig zurückzahlen, ohne hohe Zusatzkosten befürchten zu müssen.

Vorfälligkeitsentschädigungen im Fokus

In der Vergangenheit verlangten Banken bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung, um entgangene Zinseinnahmen auszugleichen. Der BGH hat jedoch festgestellt, dass viele der verwendeten Vertragsklauseln unzulässig sind. Die Richter betonten, dass Banken nur dann eine solche Entschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Klauseln klar und verständlich formuliert sind.

Urteil des BGH

Das Urteil des BGH (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Ein Kunde einer Volksbank hatte gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro geklagt und gewann den Prozess. Das OLG hatte bereits entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen.

Problematik unklarer Klauseln

Die Richter kritisierten insbesondere die Formulierungen zur „Restlaufzeit“ in vielen Kreditverträgen. Diese Begriffe können missverständlich sein und den Eindruck erwecken, dass Banken für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung verlangen können. Tatsächlich darf die Entschädigung jedoch nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden.

Betroffene Darlehensverträge

Experten weisen darauf hin, dass viele Kreditverträge, die zwischen 2016 und 2021 abgeschlossen wurden, diese problematischen Klauseln enthalten. Besonders betroffen sind Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen. Verbraucher sollten ihre Darlehensverträge auf entsprechende Formulierungen überprüfen, um mögliche Rückforderungen geltend zu machen.

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