Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jüngst im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck für die Rechte der Verbraucher ausgesprochen. In einem Urteil wurde entschieden, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellt, der unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt.
Schaden durch Kontrollverlust
Laut dem BGH reicht bereits ein kurzer und vorübergehender Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten aus, um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Es ist nicht notwendig, dass die Daten missbräuchlich verwendet wurden. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in ähnlichen Fällen haben.
Auswirkungen auf Verbraucher
Die Entscheidung des BGH erleichtert es Verbrauchern, die von dem Datenleck betroffen sind, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat die Entscheidung als bedeutenden Sieg für die Verbraucher gewertet und sieht darin eine Stärkung des europäischen Datenschutzrechts.
Empfehlungen für Betroffene
Für Verbraucher, die möglicherweise betroffen sind, wird eine erste rechtliche Beratung empfohlen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet einen Online-Check an, um die Betroffenheit zu prüfen und rechtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufzuzeigen.
Rechtsfragen und Leitlinien
Der BGH hat in seinem Urteil auch wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck geklärt. Der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist ausreichend, um immaterielle Schäden nach der DSGVO zu begründen. Dies stellt eine klare Leitlinie für untere Gerichte dar und könnte auch für zukünftige Fälle von Datenlecks von Bedeutung sein.