Förderung ab Dezember 2025
Ab dem 16. Dezember 2025 wird die befristete Förderung für Neubauten im Effizienzhaus 55-Standard erneut angeboten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den bestehenden Bauüberhang im Wohnungsbau abzubauen.
KfW-Förderkredite und Zinssätze
Investoren, sowohl privat als auch gewerblich, die bereits geplante Projekte mit vorliegender Baugenehmigung haben, können über ihre Hausbanken Förderanträge für KfW-Kredite stellen. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz wird durch Bundesmittel vergünstigt.
Integration in bestehendes Förderprogramm
Die neue Förderung wird in das bestehende KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert. Kommunale Gebietskörperschaften haben die Möglichkeit, die Förderung in Form eines Zuschusses direkt bei der KfW zu beantragen.
Nachhaltigkeit und Klimaziele
Die Vorständin der KfW, Melanie Kehr, betont die Bedeutung von Wohnraum für die Lebensqualität der Menschen. Die Förderung richtet sich darauf aus, dass Neubauten ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden, um langfristig bezahlbare Nebenkosten zu gewährleisten und die Klimaziele Deutschlands zu unterstützen.
Eckdaten der Förderung
- Förderung gilt für den Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen.
- Es dürfen keine fossilen Wärmeerzeuger eingesetzt werden.
- Eine gültige Baugenehmigung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Die Kreditlaufzeit wird entsprechend den Marktbedingungen festgelegt.
Diese Initiative stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Wohnungsbau in Deutschland voranzutreiben und gleichzeitig ökologische Standards zu fördern.

