Gerichtsurteil gegen Meta
Der US-Konzern Meta sieht sich in Deutschland rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Am 4. Juli 2025 entschied das Landgericht Leipzig, dass Meta Platforms Ireland 5000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Der Grund für das Urteil liegt im Einsatz von Meta Business Tools, wie dem Meta Pixel, auf externen Webseiten ohne die erforderliche Zustimmung der Nutzer.
Meta Pixel und Datenschutz
Das Meta Pixel ist ein Tracking-Tool, das es Webseitenbetreibern ermöglicht, das Verhalten der Nutzer zu verfolgen. Viele Nutzer sind sich nicht bewusst, dass sie beim Besuch gängiger Webseiten wie spiegel.de oder bahn.de im Hintergrund von Meta erfasst werden. Dieses Tool überträgt Daten wie IP-Adressen, Browserinformationen und Klickverhalten an Meta, oft ohne Zustimmung der Nutzer, selbst wenn sie nicht bei Facebook oder Instagram angemeldet sind.
Die Rolle der Conversion API
Zusätzlich zur Nutzung des Meta Pixels gibt es die Meta Conversion API, die Tracking-Daten direkt vom Webserver an Meta übermittelt. Diese Datenübertragung erfolgt für die Nutzer unsichtbar und kann technisch nicht unterbunden werden. Laut Stiftung Warentest reicht die Datensammlung bis in sensible Bereiche der Privatsphäre, was die Verarbeitung der Daten ohne Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als rechtswidrig einstuft.
Schadensersatz aufgrund von Überwachungsgefühl
Im konkreten Fall vor dem Landgericht Leipzig stellte ein Nutzer fest, dass seine personenbezogenen Daten über Drittseiten an Meta übermittelt wurden, ohne dass er bei einer der Meta-Plattformen eingeloggt war. Das Gericht entschied, dass dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, insbesondere gegen Artikel 6 (fehlende Rechtsgrundlage) und Artikel 82 (Schadensersatz). Bemerkenswert ist, dass dem Kläger 5000 Euro Schadensersatz zugesprochen wurden, obwohl kein materieller Schaden nachgewiesen werden konnte. Das Gefühl des Kontrollverlustes über die eigenen Daten und der Eindruck einer ständigen Überwachung waren ausreichend für die Entscheidung des Gerichts.
Aktuelle Entwicklungen
Berichten zufolge gibt es bereits rund 500 Urteile gegen Meta, die Entschädigungen von bis zu 10.000 Euro vorsehen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht dies als bedeutenden Fortschritt im digitalen Verbraucherschutz und bietet eine erste Einschätzung zu möglichen Ansprüchen an.