Verklagung von Airlines wegen Handgepäck-Gebühren

Wirtschaftsnews4 Wochen ago434 min

Hintergrund der Klage

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen drei Fluggesellschaften, darunter easyJet, eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf unzulässige Gebühren für Handgepäck. Laut der vzbv-Vorständin Ramona Pop täuschen Airlines wie Ryanair und easyJet Verbraucher mit niedrigen Flugpreisen, die jedoch nicht das gesamte angemessene Handgepäck abdecken.

Rechtslage und Verbraucherrechte

Fluggesellschaften sind verpflichtet, ein angemessenes Handgepäck ohne zusätzliche Kosten zu transportieren. Die von den Airlines festgelegten Maße für Handgepäck widersprechen dem EU-Recht, da oft nur ein kleines Gepäckstück im Preis enthalten ist. Für größere oder zusätzliche Gepäckstücke müssen Passagiere zusätzliche Gebühren zahlen. Diese Praxis betrifft europaweit Millionen von Reisenden jährlich.

Details zur Klage

Der vzbv hatte zunächst mehrere Airlines abgemahnt, bevor Klagen gegen easyJet, Wizzair und Vueling Airlines eingereicht wurden. Die rechtlichen Verfahren sind bereits im Gange. Der vzbv fordert von der Europäischen Union klare Standards für kostenfreies Handgepäck, um Verbraucher vor versteckten Kosten zu schützen.

Informationen zu easyJet

Für easyJet gilt, dass im Flugpreis lediglich die Mitnahme einer kleinen Tasche mit maximalen Abmessungen von 45 x 36 x 20 Zentimetern enthalten ist. Ein größeres Gepäckstück kann gegen Aufpreis hinzugebucht werden, wobei die Kosten steigen, wenn das Gepäckstück erst am Gate angemeldet wird. Die Klage gegen easyJet wurde beim Kammergericht Berlin eingereicht, während die Klage gegen WizzAir beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und die gegen Vueling Airlines beim Oberlandesgericht Hamm anhängig ist.

Verweis auf Gerichtsurteile

Die Verbraucherzentrale stützt ihre Argumentation auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, das besagt, dass Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil der Beförderung ist und keine Extraleistung der Fluggesellschaft darstellt. Demnach dürfen für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden, solange die Gewicht- und Größenanforderungen angemessen sind und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Schlussfolgerung

Die aktuellen Klagen und Abmahnungen sind Teil einer umfassenden Initiative, um die Rechte der Verbraucher im Flugverkehr zu stärken und sicherzustellen, dass faire Bedingungen für Handgepäck gelten.

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