Wirtschaftsrat äußert Bedenken
Der Wirtschaftsrat hat den Entwurf des Tariftreuegesetzes, vorgestellt von der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, scharf kritisiert. Dieses Gesetz würde Unternehmen ohne Tarifbindung von öffentlichen Aufträgen ab einem Betrag von 50.000 Euro ausschließen.
Bürokratie und Nachweisaufwand
Die Einführung des Gesetzes würde den Nachweis- und Bürokratieaufwand für Unternehmen ohne einen ministeriell anerkannten Tarifabschluss erheblich erhöhen. Dies könnte als unvertretbar angesehen werden, da es die Wettbewerbsbedingungen für diese Unternehmen stark verschlechtern würde.
Tarifautonomie und negative Koalitionsfreiheit
Der Wirtschaftsrat betont, dass ein Tarifzwang gegen die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie verstößt. Diese Autonomie ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und hat über 75 Jahre lang zu Wachstum und Wohlstand beigetragen.
Gewerkschaften und Tarifverträge
Wolfgang Steiger, der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, äußerte, dass es für Unternehmen wichtig sei, sich von unvernünftig hohen Tarifabschlüssen der Gewerkschaften fernhalten zu können. Die negative Koalitionsfreiheit, die es Unternehmen und Arbeitnehmern erlaubt, sich für individuelle oder betriebliche Arbeitsverträge zu entscheiden, die von Tarifverträgen abweichen, muss gewahrt bleiben.
Politische Implikationen
Steiger kritisierte, dass die SPD mit diesem Gesetz das Prinzip der negativen Koalitionsfreiheit opfern wolle, um den Gewerkschaften einen Vorteil zu verschaffen. Dies würde nicht-tarifgebundene Unternehmen benachteiligen, was die Union nicht akzeptieren sollte.
Fazit
Insgesamt wird das Tariftreuegesetz als hinderlich für die effiziente Nutzung von öffentlichen Geldern angesehen, insbesondere im Hinblick auf das Infrastruktur-Sondervermögen. Die Komplexität der Vergaberichtlinien könnte es erschweren, notwendige Investitionen in die Infrastruktur zeitnah umzusetzen.