Äußerungen von Hans-Jürgen Papier
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich zur Praxis der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen geäußert. Er unterstützt die Maßnahmen, die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordnet wurden, und bezeichnet sie als rechtlich zulässig.
Rechtliche Grundlagen
Papier betont, dass es im Rahmen der Souveränität eines Staates liegt, nicht jede Person, die Asyl beantragt, ins Land zu lassen. Er verweist darauf, dass auch das EU-Recht den Mitgliedstaaten die Verantwortung für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit überträgt.
Dublin-III-Verordnung
In Bezug auf die Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union erklärt Papier, dass diese Regelung festlegt, welcher Staat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. Er hebt hervor, dass es seit Jahren Diskussionen darüber gibt, ob Deutschland verpflichtet ist, Personen einreisen zu lassen, wenn es für deren Asylverfahren nicht zuständig ist.
Fazit
Papier ist der Meinung, dass die Mitgliedstaaten das Dublin-III-Verfahren nutzen dürfen, um zu bestimmen, in welchem Land ein Asylverfahren durchgeführt wird. Er stellt klar, dass es kein uneingeschränktes Recht für Ausländer gibt, in Deutschland einzureisen oder sich dort aufzuhalten, weder nach deutschem noch nach europäischem Recht.

