Überarbeitete Anklage im Wahlbetrugsverfahren
Im Verfahren wegen versuchtem Wahlbetrug hat Donald Trump auf die überarbeitete Anklageschrift reagiert. Der ehemalige US-Präsident bleibt dabei, nicht schuldig zu plädieren. Dies geht aus einem Gerichtsdokument hervor, das von Trumps Anwälten eingereicht wurde.
Verzicht auf Anwesenheit bei Anklageverlesung
In dem Dokument wird erklärt, dass Trump auf sein Recht verzichtet, bei der Verlesung der Anklage anwesend zu sein. Stattdessen sollen seine Anwälte im Namen des Republikaners das Plädoyer auf nicht schuldig abgeben.
Reaktion auf Urteil des Supreme Court
Die überarbeitete Anklageschrift wurde von dem Team des Sonderermittlers Jack Smith erstellt, nachdem der Supreme Court Anfang Juli entschieden hatte, dass Trump für bestimmte Amtshandlungen Immunität genießt. Diese Entscheidung erforderte eine Anpassung der Anklage, um den Fall weiter voranzubringen.
Frühere Plädoyers und politische Einordnung
Trump hatte bereits im vergangenen Jahr bei der ersten Anklageverlesung auf nicht schuldig plädiert. Er bezeichnet die gegen ihn gerichteten juristischen Maßnahmen als „politische Hexenjagd“.
Inhalt der Anklagepunkte
Die neue Anklageschrift ist kürzer, jedoch bleiben die vier Anklagepunkte gegen Trump unverändert. Ihm wird unter anderem Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten sowie Verschwörung zur Behinderung eines amtlichen Verfahrens vorgeworfen.
Kontext der Vorwürfe
Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 6. Januar 2021, als Trump-Anhänger gewaltsam den Parlamentssitz in Washington stürmten. Der damalige Präsident hatte vor diesem Vorfall versucht, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und seine Niederlage gegen Joe Biden in einen Sieg umzuwandeln.