Keine Sicherheitsüberprüfungen nach Einreise
Im Fall des Attentäters von Solingen, Issa Al H., gab es nach seiner Einreise keine Sicherheitsüberprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies geht aus der Ausländerakte des BAMF hervor, die Informationen über den syrischen Asylbewerber enthält.
Asylantrag und Dublin-Abkommen
Issa Al H. stellte im Januar 2023 einen Asylantrag und wurde bei seiner Erstanhörung lediglich zehn Minuten lang durch einen Dolmetscher befragt. Dabei stellte sich heraus, dass er bereits in Bulgarien als Asylsuchender registriert war, was eine Abschiebung gemäß dem Dublin-Abkommen zur Folge haben sollte.
Widersprüche in den Angaben
Bei einer Vernehmung am 23. Februar 2023 in der Außenstelle Bielefeld des BAMF gab Issa Al H. an, dass ein Onkel in Deutschland lebe. Im nationalen Visa-Abfragesystem MARIS konnte dieser jedoch nicht gefunden werden. Zudem hatte er zuvor erklärt, keine Verwandten in Deutschland zu haben, was von den Prüfern nicht bemerkt wurde.
Fluchtgründe und gescheiterte Abschiebung
Auf die Frage nach seinen Fluchtgründen gab der Asylbewerber an, dass ihm in Syrien der Militärdienst drohe. Er bat darum, nicht nach Bulgarien abgeschoben zu werden, da dort Menschen zurück nach Syrien geschickt würden. Die geplante Abschiebung am 5. Juni 2023 scheiterte, und Issa Al H. wurde schließlich in einem Flüchtlingsheim in Solingen untergebracht.
Gewalttat und bevorstehender Prozess
Das BAMF führte nach der gescheiterten Abschiebung keine weitere Sicherheitsüberprüfung durch. Am 23. August 2024 kam es zu einem tragischen Vorfall, als der 26-jährige abgelehnte Asylbewerber auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen erstach und zehn weitere teils schwer verletzte. Der Prozess gegen ihn beginnt am 27. Mai vor dem Düsseldorfer Landgericht.